Hinweise für den letzten Gang

Sein Tier sollte man bei seinem letzten Gang keinesfalls allein lassen und beim Einschläfern beruhigend im Arm halten. Sollte der Tierarzt Ihnen raten, lieber aus dem Zimmer zu gehen, so sollten Sie diese Praxis sofort verlassen, denn dann könnte es sein, dass Ihr Tier auf die billigste und grausamste Weise getötet werden wird.

Es gibt nicht nur eine Art des Einschläferns. Ein guter Tierarzt wird folgende Methode wählen:

Das Tier bekommt ein Narkosemittel (Barbiturat) und schläft innerhalb von ca. 10 Minuten langsam ein. Nach diesen 10-15 Minuten bekommt das Tier dann die Todesspritze, die aus einer Überdosis Narkosemittel oder T61 besteht. So ist ein schmerzloser Tod im  Schlaf gewährleistet. Das Tier muss nüchtern sein, was auch OPs betrifft, weil sonst die Gefahr des Erbrechens und Erstickens und vor allem aber des Wachwerdens besteht. Es sind sogar schon "tote" Tiere nach Stunden wieder erwacht, sogar aus dem Grab herausgekommen. (Ich habe das Glück gehabt, dass ich alle meine Tiere mit nach Hause nehmen konnte und habe, so weh es mir auch tat, immer einen Tag gewartet bis das ich sie würdig beerdigt habe. Leider geht dies ja nicht immer, aber, falls Sie diese Möglichkeit haben, sollten Sie die auf jeden Fall wahrnehmen. Genauso wie beim Menschen wird ihr Tier kalt werden, es wird steif werden und nach einigen Stunden werden die Extremitäten wieder zu bewegen sein. Sind diese Zustände durchlaufen, so können Sie sicher sein, dass Ihr Tier wirklich seinen letzten Weg gegangen ist und kein fürchterliches Erwachen auftreten wird. Dieser Vorgang ist innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen und ich bin der felsenfesten Überzeugung man sollte, wenn es die Umstände erlauben, diese 24 Stunden wahrnehmen. Innerhalb dieser 24 Stunden wird kein übler Leichengeruch entstehen etc.. Klar, ein bisschen riechen kann man den Tod immer, aber es ist nicht so, als dass in dieser Zeit fürchterliche Gerüche auftreten. 

Es gibt Tierärzte, die als Todesspritze das Mittel T61 ohne Narkose spritzen. Das aber ist ein qualvoller Tod und verboten. Mit dieser Spritze allein gehen sie den billigsten und grausamsten Tod! Oft bemerkt der Tierhalter die Krämpfe und die Erstickungsqualen nicht, er glaubt, das Tier sei ruhig. Der Tierarzt rechnet billig ab, kassiert aber teuer bei Ihnen.

Diese Spritze wird den Hunden in Ländern, in denen die Straßentiere ermordet werden, barbarisch in den Körper gerammt.

Erstinjektion in die Brusthöhle (Lunge/Herz) ist purer Sadismus – T61 ist ein Folterpräparat wenn es ohne vorherige Narkose verabreicht wird.

Fragen Sie Ihren Tierarzt wie er das Tier einschläfert. Wenn er T 61 ohne Narkose nimmt, verlassen Sie sofort den Ort und 

Melden Sie den Tierarzt unter http://www.qualvolle-einschlaeferung.de 

Quelle: Tierhilfe und Verbraucherschutz e.V. Gabi Lang, Tel. 089 / 157 04 178